AGB
1. Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote an unsere Kunden (Auftraggeber) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich.
Auch ein Schweigen unsererseits auf übersandte Bedingungen macht dies
nicht verbindlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
Vereinbarungen mit der KonOrg Messe-und Eventservice GmbH bedürfen zu
Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die
Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für den Grafikservice gelten
zusätzliche Bedingungen, wie sie nachfolgend aufgeführt werden.
2. Angebot
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Ab Vertragsschluß hält sich der Auftragnehmer 14
Tage an die vereinbarten Preise gebunden. Danach bleibt vorbehalten, für
zwischenzeitlich eingetretene Materialkosten und Lohnerhöhungen
entsprechende Zuschläge zu berechnen. Die zu dem Angebot gehörenden
Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige
Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich im Angebot
als verbindlich bezeichnet werden. Von uns (Auftragnehmer) gefertigte
Zeichnungen und andere Unterlagen stehen in unserem Eigentums- und
Urheberrecht. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, dass dies zur Erfüllung des vereinbarten
Vertragszwecks mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgt. Die Preise
des Auftragnehmers enthalten nicht die Kosten
für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten.
3. Bestellungen
Änderungen von ABs und RGs
Änderungen einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 24 Std.
erfolgen, nach dieser Frist müssen wir leider eine Servicepauschale in
Höhe von € 15,- zzgl. MwSt. erheben. Das schließt Änderungen der Liefer-
bzw. Rechnungsanschrift mit ein, da wir nach Rechnungserstellung keine
kostenfreie Änderung an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können,
da diese storniert und neu generiert werden müssen.
Gleichzeitig möchten wir Sie ebenfalls bitten, uns im Anschluss an die
Prüfung eventuelle Änderungen der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift
mitzuteilen, da wir nach Rechnungserstellung keine kostenfreie Änderung
an der bereits gebuchten Rechnung vornehmen können.
- Druckdaten
Daten können nur zuordnen werden wenn die entsprechend deklariert sind.
Geben Sie bitte - falls vorhanden- Ihre Auftragsbestätigungsnummer,
respektive Kundennummer sowie die Bezeichnung der Kommission (Firmenname
des Bestellers) an, unter der wir auch Ihren Auftrag bearbeiten.
Falls verfügbar, senden Sie uns zu Ihren Druckdateien einen Proof oder
eine Farbvorlage, da wir ansonsten keine Garantie für eine
Farbverbindlichkeit übernehmen können. Sollten in Ihren Druckdaten
Sonderfarben z.B. Pantone Töne angelegt sein, informieren Sie uns bitte,
da hierfür zusätzliche Anpassungen (kostenfrei) notwendig sind. Um
zusätzliche Kosten für nachträgliche Anpassungen zu vermeiden, legen Sie
Ihre Daten bitte unbedingt nach den Datenblattanforderungen an, da wir
nach Eingang Ihrer Grafiken ohne separaten Auftrag keine weitere
Datenanpassung vornehmen.
-Liefertermin
Sollte ein kurzfristiger Liefertermin gewünscht sein, ist es notwendig –
falls noch nicht geschehen- Ihre Grafikdaten innerhalb der
Überprüfungsfrist (24 Stunden –nur für Expressbestellungen-) auf unseren Server zu laden. Ein späterer Zeitpunkt kann zu entsprechenden Lieferverzögerungen führen.
3a. Lieferung
Den Versand übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der
gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen
Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Wenn die
Versandart vom Auftraggeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie nach dem
Ermessen des Auftragnehmers bestimmt. Betriebsstörungen – sowohl im
Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers–
insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des
Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Lieferungen
erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht
mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom
Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit
berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit
(Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer
solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten.
Versandvorschriften "muß dann und dann im Hause sein" können wir nicht anerkennen und
berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Fehlen für die Ausführung
des Auftrags erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen
erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen
Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten
Lieferfristen entsprechend. Sind wir selbst unseren Lieferpflichten
nicht in vollem Umfang nachgekommen, so hat der Besteller uns durch
einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 6 Tagen zu gewähren.
Wenn die Nachfrist von uns verschuldet verstreicht, ist der Besteller
berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. In allen
Fällen, in denen uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich
gemacht wird (z.B. bei behördlichen Eingriffen, Feuer-, Wasser-oder
sonstigen Elementarschäden, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen,
Störungen in der Energie-oder Rohstoffversorgung, Maschinenausfall) sind
wir entsprechend teilweise oder ganz von der Erfüllung unserer
Lieferverpflichtungen entbunden.
3b. Grafikservice
Bei denen dem Auftraggeber für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird
vorausgesetzt, dass diese reprofähig sind und in einwandfreiem Zustand
sind. Soweit dies nicht mehr der Fall ist, behält sich die
Auftragnehmerin vor, die Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen
auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen, wobei der Auftraggeber dann
die erforderlichen Kosten nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat.
Reinzeichnungen, Vermassungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und
Standangaben sind für den Auftragnehmer verbindlich. Bei Umsetzung
bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer
Technik garantiert der Auftragnehmer eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70%.
Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik
garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der
Auftragnehmer keine näheren Standangaben erhält, werden diese vom Auftragnehmer nach
gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt. Hieraus kann für den
Auftraggeber kein Anspruch auf Mängelhaftung werden. Das gleiche gilt
für die Vermassung von Negativen, Dias und sonstigen Vorlagen. Die
Herstellung von Fotopaneels erfolgt stets in höchst möglicher
Detailtreue der Vorlagen. Sollten seitens des Auftraggebers in Bezug auf
Farbgestaltung, Dichte, Kontraste, besondere Eigenschaften gefordert
werden, sind diese ausdrücklich schriftlich bei
Auftragerteilungfestzulegen. Nachträgliche Änderungen müssten vom
Auftragnehmer nicht berücksichtigt werden, wobei ggf. entstehende
Zusatzkosten von dem Auftraggeber vergütet werden müssen.
Autorenkorrekturen werden sämtlich nach Zeitaufwand berechnet und sind
nicht in den Preisen für Fotopaneele sowie deren Nebenkosten enthalten.
Sämtliche notwendigen Nebenarbeiten wie Erstellen von Fotosatz nach
Manuskript, Erstellen einer reprofähigenVorlage sowie Nachbesserungen
und Änderungen an Reinzeichnungen, Retuschen, Freistellungen werden nach
Stundenaufwand abgerechnet. Kreative, gestalterische oder
konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze,
Reinzeichnen usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.
Wir
behalten uns ausdrücklich vor, Bilder und Dokumente die uns zur
Visualisierungen von Aufträgen oder Angeboten zur Verfügung gestellt
werden, auf unseren Webseiten als Beispiel- oder Produktbilder
einzufügen. Wünscht ein Kunde dies nicht, muss er dies bei
Bereitstellung der Daten und Bildmaterial ausdrücklich erklären,
ansonsten gehen wir von einem stillschweigenden Einverständnis aus.
Wünscht ein Kunde dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr, so stellt
dies keinen abmahnfähigen Grund dar. Auf schriftliche Aufforderung
werden wir diese dann umgehend entfernen.
4. Preis und Zahlung
Die in unseren Angeboten
enthaltenen Preise werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Die Angebote werden erst durch unsere
schriftliche oder konkludente Annahme wirksam. Preise gelten mangels
besonderer Vereinbarung ab unserem Auslieferungslager. Verpackung und
Frachtkosten werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat auf die
Preise noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei
Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurs-
oder Vergleichsverfahrens werden sämtliche Forderungen des
Auftragnehmers sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware – Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers
gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der
Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der
Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch
an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit
an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen
Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer,
ohne dass diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der
Eigentumserwerb des Auftraggebers nach
§ 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, der Auftragnehmerin nicht
gehörenden Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der
Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der
von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung
oder Vermischung. Der Auftragnehmer ist zur Einziehung der an den
Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des
Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen
Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern
die Abtretung im Namen des Auftraggebers bekanntzugeben. Der
Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder
verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder
Beschlagnahme bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den
Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und
den Handlungen der Dritten zu widersprechen.
6. Eigentums-, Urheberrechts- und Kennzeichnungsrecht, Haftung für Verletzung von
Schutzrechten
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausfertigung seines
Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen und sonstigen
Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte
Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem
Auftragnehmer unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber
derartige Verletzungen gerügt werden. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer hiermit von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines
etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei
und erstattet. Dem Auftragnehmer anfallende notwendige
Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder
Anweisungen des Auftraggebers erstellt worden, so hat der Auftraggeber
den Auftragnehmer von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von
Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. An
unseren Kostenanschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive,
Diapositive usw.)
und anderen Unterlagen des Auftragnehmers
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an
einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung)
wird das Urheberrecht nichtübertragen. Wir dürfen in geeigneter Weise
auf den Produkten unserer Dienstleistung auf unsere Firma hinweisen, es
sei denn, dass der Auftraggeber dies aus wichtigem Grund nicht wünscht
und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren-Lieferteile auf
den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Auftragnehmer ausnahmsweise die Versendungskosten oder Anfuhr
und Aufstellung übernommen hat. Seitens des Auftragnehmers wird die
Sendung nicht gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und
Wasserschäden versichert. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dies jedoch
auf seine Kosten erfolgen. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme seiner
Ware in Verzug, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab
auf den Auftraggeber über.
8a. Haftung für Mängel der Lieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware unverzüglich
auf Mängel zu untersuchen. Die Rüge eventueller Mängel hat unverzüglich
schriftlich zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung, einschließlich evt.
Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der
Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
- Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend § 633 BGB zu.
- Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die
Abtretung der Haftansprüche, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verwendung dieses
Fremderzeugnisses zur Last. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus
Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom
Übergabezeitpunkt ab in 2 Jahren. - Verzögert sich der Versand, die
Aufstellung oder die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes ohne
Verschulden des Auftragnehmers, so erlischt die Haftung ebenfalls
spätestens 2 Jahre nach Gefahrenübergang.
- Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder
Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf
Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Für Geräte oder
Produkte, die an unseren Waren angebracht werden, kann keine Haftung
übernommen werden. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und
Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur
Reklamation. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle Mängel nachzubessern bzw. zu
beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom
Auftragnehmer die Kosten der Ersatzvornahme zu verlangen. Allerdings
muss der Auftragnehmer vorher hiervon verständigt und sein
Einverständnis eingeholt werden. Für die Nachbesserung und für
eventuelle Ersatzstücke beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie
läuft jedoch mindestens zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Dieser wird durch die
Nachbesserung ausschließlich gehemmt. Durch etwaige, seitens des
Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des
Auftragnehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen an dem
gelieferten Gegenstand, wird die Haftung und die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
8b. Grafikservice
Uns
zur Bearbeitung übergebene Fotos, Filmvorlagen nach Reinzeichnungen und
ähnliches werden nach üblicher Sorgfalt behandelt. Bei Beschädigung,
Fehlbearbeitung oder Abhandenkommen besteht für den Auftragnehmer keine
über den Materialwert hinausgehende Haftung. Alle dem Auftragnehmer zur
Bearbeitung übergebenen Vorlagen sind vom Auftraggeber selbst gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. zu versichern. Auf ausdrücklichen
Wunsch des Auftraggebers kann die Versicherung der übergebenen Vorlagen
auch durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers erfolgen.
9. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel-und Urkundenprozessen,
ist Köln. Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner, einer oder mehrer
Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
10. Stornierung eines laufenden Auftrages:
Stornierung eines laufenden Auftrages vor Produktionsbeginn führt zu
einer Zahlungsverpflichtung von 80 % der Auftragssumme. Bei Stornierung
nach Produktionsbeginn liegt die Zahlungsverpflichtung bei 100 %.